Sachverhalt:
Eine Privatperson P4 aus Österreich (=Empfänger) bestellt bei einem österreichischen Händler U3 (=2. Erwerber) eine Maschine. Dieser wiederum bestellt die Maschine beim österreichischen Großhändler U2 (=1. Erwerber). Da der Großhändler U2 die Maschine nicht auf Lager hat, bestellt er diese beim österreichischen Produzenten U1 (=Erstlieferant). Der österreichische Unternehmer U3 holt die Maschine vom österreichischen Produzenten U1 ab und liefert diese direkt an die Privatperson P4 nach Österreich. |