Stress mit Reihengeschäften

Reihengeschäftrechner Österreich 2024:

Wählen Sie die am Reihengeschäft beteiligten Länder in der Reihenfolge des Verrechnungsweges aus:

Land des 1. Unternehmers (U1): OesterreichDeutschlandItalienUngarnSchweiz
HilfeLänderauswahl
Privater EndabnehmerDruckversion
kein 4. Landzur Rechtslage 2019
Information EU-Quick-Fixeszur Rechtslage 2022
Land des 2. Unternehmers (U2):OesterreichDeutschlandItalienUngarnSchweiz
Land des 3. Unternehmers (U3):OesterreichDeutschlandItalienUngarnSchweiz
Land des 4. Unternehmers (U4):OesterreichDeutschlandItalienUngarnSchweiz
Veranlasser des Transports:1. Unternehmer3. Unternehmer4. Unternehmer2. Unternehmer als Lieferer
             
 
Musterseite des Reihengeschäftrechners: Die nachfolgenden Reihengeschäftauswertung entspricht den in der Basis- und Vollversion enthaltenen Informationen. Mit einer Registrierung im Reihengeschäftrechner erhalten Sie Zugang zu Reihengeschäftauswertungen in dieser Form für rund 4000 bzw. sogar 8000 Beispiele (Plus-Lizenz).
 
Reihengeschäftrechner Österreich / IT-CH-AT-DE U2 versendet
 

Sachverhalt:

Ein deutscher Unternehmer U4 (=Empfänger) bestellt bei seinem österreichischen Lieferanten U3 (=2. Erwerber) eine Maschine. Dieser wiederum bestellt die Maschine beim Schweizer Großhändler U2 (=1. Erwerber). Da der Großhändler U2 die Maschine nicht auf Lager hat, bestellt er diese beim italienischen Produzenten U1 (=Erstlieferant).
Der Schweizer Großhändler U2 holt die Maschine vom Produzenten U1 in Italien ab und liefert diese direkt an den deutschen Unternehmer U4.

Kurzbeschreibung des Reihengeschäfts:

  • Registrierungspflichten:
    • Der Schweizer Unternehmer U2 muss sich im Bestimmungsland Deutschland registrieren lassen.
    • Der österreichische Unternehmer U3 muss sich ebenfalls im Bestimmungsland Deutschland registrieren lassen.

  • "Lieferung 1" von U1 (Italien) an U2 (Schweiz)
  • "Lieferung 2" von U2 (Schweiz) an U3 (Österreich)
  • "Lieferung 3" von U3 (Österreich) an U4 (Deutschland)

Detailbeschreibungen aus der Sicht der einzelnen Unternehmer:

Aus der Sicht des Erstlieferanten U1 (aus Italien):

  • Ausgangsrechnung:

    • Fakturierung:
      Rechnung ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung (Innergemeinschaftliche Lieferung) gem. Art. 6 UStG iVm. Art. 7 UStG (oder alternativ mit Verweis auf Art. 138 der Richtlinie 2006/112/EC) und Angabe der eigenen (italienischen) UID-Nummer sowie der deutschen UID-Nummer des Schweizer Unternehmers U2.

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Erfassung des Umsatzgeschäfts als innergemeinschaftliche Lieferung.

    • Zusammenfassende Meldung (ZM):
      Erfassung als (innergemeinschaftliche) Lieferung an die deutsche UID-Nummer des Schweizer Unternehmers U2.

    • Intrastat-Meldung:
      Versendungsmeldung mit Bestimmungsland Deutschland. Seit 2022 sind auch das Ursprungsland und die deutsche UID-Nummer des Schweizer Unternehmers U2 verpflichtend anzugeben.

Aus der Sicht des 1. Erwerbers U2 (aus der Schweiz):

  • Registrierung:

    • Der Schweizer Unternehmer U2 muss sich im Bestimmungsland Deutschland registrieren lassen und gegenüber U1 und U3 mit seiner deutschen UID-Nummer auftreten. Die nachfolgend angeführten Eintragungen sind dementsprechend in der deutschen UVA und Intrastat einzutragen.

  • Eingangsrechnung:

    • UVA (beim deutschen Finanzamt):
      Die Eingangsrechnung enthält keine Umsatzsteuer und ist als innergemeinschaftlicher Erwerb in der UVA zu erfassen. D.h. auf der einen Seite muss die Erwerbsteuer abgeführt werden und auf der anderen Seite besteht die Vorsteuerabzugsberechtigung in gleicher Höhe.

    • Intrastat-Meldung (bei der deutschen Behörde):
      Eingangsmeldung mit Versendungsland Italien.

  • Ausgangsrechnung:

    • Fakturierung:
      Diese Lieferung ist in Deutschland (U4) steuerbar. Die Rechnung muss daher mit 19 % deutscher Umsatzsteuer unter Angabe der eigenen deutschen UID-Nummer ausgestellt werden.

    • UVA (beim deutschen Finanzamt):
      Erfassung des Umsatzgeschäfts als steuerpflichtige (Inlands-)Lieferung und Abfuhr der Umsatzsteuer aus dieser Lieferung an das deutsche Finanzamt.

Aus der Sicht des 2. Erwerbers U3 (aus Österreich):

  • Registrierung:

    • Der österreichische Unternehmer U3 muss sich im Bestimmungsland Deutschland registrieren lassen und gegenüber U2 und U4 mit seiner deutschen UID-Nummer auftreten. Die nachfolgend angeführten Eintragungen sind dementsprechend in der deutschen UVA einzutragen.

  • Eingangsrechnung:

    • UVA (beim deutschen Finanzamt):
      Die in der Eingangsrechnung enthaltene deutsche Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden und ist dementsprechend in der UVA zu erfassen.

  • Ausgangsrechnung:

    • Fakturierung:
      Diese Lieferung ist in Deutschland (U4) steuerbar. Die Rechnung muss daher mit 19 % deutscher Umsatzsteuer unter Angabe der eigenen deutschen UID-Nummer ausgestellt werden.

    • UVA (beim deutschen Finanzamt):
      Erfassung des Umsatzgeschäfts als steuerpflichtige (Inlands-)Lieferung und Abfuhr der Umsatzsteuer aus dieser Lieferung an das deutsche Finanzamt.

Aus der Sicht des Empfängers U4 (aus Deutschland):

  • Eingangsrechnung:

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Die in der Eingangsrechnung enthaltene deutsche Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden und ist dementsprechend in der UVA zu erfassen.

Anmerkungen zum Reihengeschäft:

  • Wenn der Schweizer Unternehmer U2 nicht mit einer deutschen UID-Nummer auftritt sondern mit einer anderen UID-Nummer, so wird ein zusätzlicher innergemeinschaftlicher Erwerb im UID-Land ohne Recht auf Vorsteuerabzug ausgelöst. Das bedeutet, dass der Unternehmer U2 im Land der verwendeten UID-Nummer Erwerbsteuer bezahlen muss, aber nicht wie gewohnt diesen Betrag zugleich als Vorsteuer geltend machen kann. Siehe auch RZ 3777 UStR. Ausgenommen davon sind die in den Alternativen dargestellten Lösungsmöglichkeiten.

  • Obige Detailbeschreibungen aus der Sicht der einzelnen Unternehmer stellen nur einen Anhaltspunkt dar, wie die steuerrechtliche Beurteilung wäre, wenn in Italien und in Deutschland die österreichischen Gesetze gelten würden. Ebenso in der Reihengeschäft-Skizze wie auch in der Kurzbeschreibung wurden nationale Abweichungen zur österreichischen Gesetzeslage nicht berücksichtigt!

  • Die Beurteilung dieses Reihengeschäfts aus dt. Sicht finden Sie im reihengeschaeftrechner.de (sowie in der englischen Version im chaintransaction-calculator.de).

  • Alternativlösung A: Wenn der Schweizer Unternehmer U2 gegenüber dem italienischen Unternehmer U1 mit einer italienischen UID-Nummer auftritt, findet die bewegte (steuerbefreite) Lieferung zwischen U2 und U3 statt. Dadurch sind seit 01.01.2023 für die Unternehmer U2, U3 und U4 die Vereinfachungsregeln für Dreiecksgeschäfte anwendbar. Die Lieferung von U1 an U2 ist dann allerdings als ruhende Lieferung in Italien steuerbar (22% ital. USt). Zur detaillierten Auswertung dieser Variante gelangen Sie über den Button "U2 als Lieferer" in der Auswahlmaske.

  • Alternativlösung B: Wenn der Schweizer Unternehmer U2 mit einer UID-Nummer auftritt, die nicht von einem Land ist, in der das Reihengeschäft beginnt (Italien) oder endet (Deutschland), sind seit 01.01.2023 für die Unternehmer U1, U2 und U3 die Vereinfachungsregeln für Dreiecksgeschäfte anwendbar! Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Schweizer Unternehmer U2 im Bestimmungsland Deutschland weder ein Unternehmen betreibt noch eine Betriebsstätte hat.

 
Skizze
 
 
Skizze
 
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