Stress mit Dreiecksgeschäften
 

FAQ - Button "als Lieferer"

  • Wozu dienen die Button "U2 als Lieferer" und "U3 als Lieferer"?
    Wenn ein Zwischenhändler (U2 oder U3) den Transport veranlasst gibt es seit 1.1.2020 aufgrund der Gesetzesänderung (§ 3 Abs. 15 UStG) eine Wahlmöglichkeit. Diese Wahlmöglichkeit kann wahrgenommen werden, indem der Zwischenhändler mit der UID-Nummer des Abgangslandes auftritt.
    Die Umschaltung im Reihengeschäftrechner auf diese Wahlmöglichkeit erfolgt durch die zusätzliche Auswahl des Lieferer-Buttons. Durch mehrmaliges Klicken auf den Button kann zwischen den beiden Wahlmöglichkeiten hin und her geschaltet werden.
    Bei Auswahl von "U2 als Lieferer" wird die bewegte Lieferung der 2. Lieferung (statt der 1. Lieferung) und bei Auswahl von "U3 als Lieferer" der 3. Lieferung (statt der 2. Lieferung) zugeordnet.

  • Welcher Unternehmer ist der Zwischenhändler?
    Gemäß § 3 Abs. 15 Z 6 UStG ist der Begriff "Zwischenhändler" wie folgt definiert:
    Zwischenhändler ist ein Lieferer innerhalb der Reihe (mit Ausnahme des ersten Lieferers), der die Gegenstände befördert oder versendet.
    D.h. bei einem dreigliedrigen Reihengeschäft kann es U2 und bei einem viergliedrigen Reihengeschäft auch U3 sein. Dies aber jeweils nur unter der Voraussetzung, dass dieser Unternehmer auch den Transport veranlasst.

  • Warum ist der Lieferer-Button nicht bei allen Reihengeschäften sichtbar?
    Der Auswahlbutton "als Lieferer" ist jeweils nur bei jenen Reihengeschäftsbeispielen sichtbar, bei denen diese Wahlmöglichkeit ausgeübt werden kann. Das sind im Wesentlichen innergemeinschaftliche Reihengeschäfte und Reihengeschäfte mit Ausfuhrtatbestand in ein Drittland, bei denen ein Zwischenhändler den Transport veranlasst.

    Keine Wahlmöglichkeit gibt es demnach bei Reihengeschäften mit Einfuhr aus einem Drittland und bei lokalen Reihengeschäften (also z.B. von AT nach AT) sowie generell bei Reihengeschäften, bei denen der Erstlieferant (U1) oder der Empfänger (U3 bzw. U4) den Transport veranlassen.

    Nachdem eine der Standardbedingungen des Reihengeschäftrechners ist, dass die Unternehmer jeweils mit der UID-Nummer ihres eigenen Landes auftreten (wenn nichts Gegenteiliges vermerkt ist), gibt es Reihengeschäftbeispiele, bei denen bereits von Haus aus von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird:
    • Wenn U2 den Transport veranlasst, sind das jene Fälle, in denen der Unternehmer U2 dieselbe Nationalität wie U1 hat (z.B. AT-AT-DE-HU)
    • Wenn U3 den Transport veranlasst, sind das jene Fälle, in denen der Unternehmer U3 dieselbe Nationalität wie U1 hat (z.B. AT-DE-AT-HU)
    In diesen Fällen ist der Lieferer-Button daher ebenfalls nicht sichtbar. Als registrierter Besucher finden Sie aber am Ende der Reihengeschäftauswertung ein Alternativbeispiel dargestellt, bei dem vom Wahlrecht kein Gebrauch gemacht wird.

  • Warum wird hier die Bezeichnung "als Lieferer" verwendet?
    Gleich vorweg: Sie werden diesen Terminus im österreichischen Umsatzsteuerrecht nicht finden. Ich habe diesen Terminus dem deutschen Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) entnommen, weil er hier einleuchtend erklärt ist, kurz und prägnant ist (ich konnte ja keinen Roman auf den kleinen Auswahl-Button schreiben) und jene Kunden, die sowohl den österreichischen als auch den deutschen Reihengeschäftrechner verwenden, sich dadurch sofort auskennen.
    Im deutschen Umsatzsteuergesetz gab es bereits vor dem 1.1.2020 eine ähnliche Wahlmöglichkeit mit der Begründung, dass ein mittlerer Unternehmer zugleich "Abnehmer der Vorlieferung" und "Lieferer seiner eigenen Lieferung" ist. Der befördernde oder versendende Unternehmer konnte hierbei den Nachweis erbringen, dass er als Lieferer aufgetreten ist und die bewegte Lieferung wurde dadurch seiner eigenen Lieferung zugeordnet.

  • Hinweis für Nutzer des kostenfreien Zugangs:
    Sowohl die Auswertungen der Reihengeschäfte, bei denen U2 oder U3 als Lieferer auftreten als auch die Alternativbeispiele, bei denen vom Wahlrecht kein Gebrauch gemacht wird, sind den registrierten Besuchern vorbehalten. Für den Zugang zu diesen Beispielen bitte ich um Ihre Registrierung. Eine Einzelplatzlizenz gibt es bereits ab € 50,- / Jahr.



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