Sachverhalt:
Ein deutscher Unternehmer U3 (=Empfänger) bestellt bei seinem österreichischen Lieferanten U2 (=Erwerber) eine Maschine. Da der Lieferant U2 die Maschine nicht auf Lager hat, bestellt er diese beim deutschen Großhändler U1 (=Erstlieferant). Der deutsche Unternehmer U3 holt die Maschine vom Großhändler U1 in Deutschland ab. Kurzbeschreibung des Reihengeschäfts:
- Registrierungspflichten:
- Der österreichische Unternehmer U2 muss sich im Abgangsland Deutschland registrieren lassen.
- "Lieferung 1" von U1 (Deutschland) an U2 (Österreich)
- "Lieferung 2" von U2 (Österreich) an U3 (Deutschland)
- Besonderes Merkmal dieses Reihengeschäfts
- Nachdem die Ware das Land nicht verlässt, gibt es bei diesem Reihengeschäft keine steuerbefreite Lieferung. Alle Lieferungen sind in Deutschland steuerbar.
Detailbeschreibungen aus der Sicht der einzelnen Unternehmer: Aus der Sicht des Erstlieferanten U1 (aus Deutschland):Ausgangsrechnung:
- Fakturierung:
Diese Lieferung ist in Deutschland (U1) steuerbar. Die Rechnung muss daher mit 19 % deutscher Umsatzsteuer unter Angabe der eigenen (deutschen) UID-Nummer ausgestellt werden.
- Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
Erfassung des Umsatzgeschäfts als steuerpflichtige (Inlands-)Lieferung.
Aus der Sicht des Erwerbers U2 (aus Österreich):Registrierung:- Der österreichische Unternehmer U2 muss sich im Abgangsland Deutschland registrieren lassen und gegenüber U1 und U3 mit seiner deutschen UID-Nummer auftreten. Die nachfolgend angeführten Eintragungen sind dementsprechend in der deutschen UVA einzutragen.
Eingangsrechnung:
- UVA (beim deutschen Finanzamt):
Die in der Eingangsrechnung enthaltene deutsche Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden und ist dementsprechend in der UVA zu erfassen.
Ausgangsrechnung:
- Fakturierung:
Diese Lieferung ist in Deutschland (U1) steuerbar. Die Rechnung muss daher mit 19 % deutscher Umsatzsteuer unter Angabe der eigenen deutschen UID-Nummer ausgestellt werden.
- UVA (beim deutschen Finanzamt):
Erfassung des Umsatzgeschäfts als steuerpflichtige (Inlands-)Lieferung und Abfuhr der Umsatzsteuer aus dieser Lieferung an das deutsche Finanzamt.
Aus der Sicht des Empfängers U3 (aus Deutschland):Eingangsrechnung:
- Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
Die in der Eingangsrechnung enthaltene deutsche Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden und ist dementsprechend in der UVA zu erfassen.
Anmerkungen zum Reihengeschäft:
- Obige Detailbeschreibungen aus der Sicht der einzelnen Unternehmer stellen nur einen Anhaltspunkt dar, wie die steuerrechtliche Beurteilung wäre, wenn in Deutschland die österreichischen Gesetze gelten würden. Ebenso in der Reihengeschäft-Skizze wie auch in der Kurzbeschreibung wurden nationale Abweichungen zur österreichischen Gesetzeslage nicht berücksichtigt!
- Die Beurteilung dieses Reihengeschäfts aus dt. Sicht finden Sie im reihengeschaeftrechner.de (sowie in der englischen Version im chaintransaction-calculator.de).
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