Stress mit Reihengeschäften

Reihengeschäftrechner Österreich 2024:

Wählen Sie die am Reihengeschäft beteiligten Länder in der Reihenfolge des Verrechnungsweges aus:

Land des 1. Unternehmers (U1): OesterreichDeutschlandItalienUngarnSchweiz
HilfeLänderauswahl
Privater EndabnehmerDruckversion
kein 4. Landzur Rechtslage 2019
zur Rechtslage 2022
Land des 2. Unternehmers (U2):OesterreichDeutschlandItalienUngarnSchweiz
Land des 3. Unternehmers (U3):OesterreichDeutschlandItalienUngarnSchweiz
Land des 4. Unternehmers (U4):OesterreichDeutschlandItalienUngarnSchweiz
Veranlasser des Transports:1. Unternehmer3. Unternehmer4. Unternehmer
             
 
Musterseite des Reihengeschäftrechners: Die nachfolgenden Reihengeschäftauswertung entspricht den in der Basis- und Vollversion enthaltenen Informationen. Mit einer Registrierung im Reihengeschäftrechner erhalten Sie Zugang zu Reihengeschäftauswertungen in dieser Form für rund 4000 bzw. sogar 8000 Beispiele (Plus-Lizenz).
 
Reihengeschäftrechner Österreich / DE-DE-DE-AT U2 versendet
 

Sachverhalt:

Ein österreichischer Unternehmer U4 (=Empfänger) bestellt bei seinem deutschen Lieferanten U3 (=2. Erwerber) eine Maschine. Dieser wiederum bestellt die Maschine beim deutschen Großhändler U2 (=1. Erwerber). Da der Großhändler U2 die Maschine nicht auf Lager hat, bestellt er diese beim deutschen Produzenten U1 (=Erstlieferant).
Der deutsche Großhändler U2 holt die Maschine vom deutschen Produzenten U1 ab und liefert diese direkt an den österreichischen Unternehmer U4. Der deutsche Großhändler U2 (=Zwischenhändler) tritt mit seiner (deutschen) UID-Nummer auf und teilt diese vor Beginn der Beförderung (bzw. Versendung) dem deutschen Produzenten U1 mit.

Kurzbeschreibung des Reihengeschäfts:

  • Registrierungspflichten:
    • Der deutsche Unternehmer U3 muss sich im Bestimmungsland Österreich registrieren lassen.

  • "Lieferung 1" von U1 (Deutschland) an U2 (Deutschland)
  • "Lieferung 2" von U2 (Deutschland) an U3 (Deutschland)
  • "Lieferung 3" von U3 (Deutschland) an U4 (Österreich)
  • Besonderes Merkmal dieses Reihengeschäfts
    • Da der deutsche Unternehmer U2 gegenüber dem deutschen Unternehmer U1 seine deutsche UID-Nummer angibt, findet die Bestimmung des § 3 Abs. 15 Z 1 lit. b UStG (Art. 36a Abs. 2 MwStSystRL) Anwendung. Dadurch verlagert sich die bewegte Lieferung auf das Umsatzgeschäft zwischen U2 und U3 und der deutsche Unternehmer U2 muss sich folglich nicht im Bestimmungsland Österreich registrieren lassen.

Detailbeschreibungen aus der Sicht der einzelnen Unternehmer:

Aus der Sicht des Erstlieferanten U1 (aus Deutschland):

  • Ausgangsrechnung:

    • Fakturierung:
      Diese Lieferung ist in Deutschland (U1) steuerbar. Die Rechnung muss daher mit 19 % deutscher Umsatzsteuer unter Angabe der eigenen (deutschen) UID-Nummer ausgestellt werden.

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Erfassung des Umsatzgeschäfts als steuerpflichtige (Inlands-)Lieferung.

Aus der Sicht des 1. Erwerbers U2 (aus Deutschland):

  • Eingangsrechnung:

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Die in der Eingangsrechnung enthaltene deutsche Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden und ist dementsprechend in der UVA zu erfassen.

  • Ausgangsrechnung:

    • Fakturierung:
      Rechnung ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung (Innergemeinschaftliche Lieferung) gem. Art. 6 UStG iVm. Art. 7 UStG (oder alternativ mit Verweis auf Art. 138 der Richtlinie 2006/112/EC) und Angabe der eigenen (deutschen) UID-Nummer sowie der österreichischen UID-Nummer des deutschen Unternehmers U3.

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Erfassung des Umsatzgeschäfts als innergemeinschaftliche Lieferung.

    • Zusammenfassende Meldung (ZM):
      Erfassung als (innergemeinschaftliche) Lieferung an die österreichische UID-Nummer des deutschen Unternehmers U3.

    • Intrastat-Meldung:
      Versendungsmeldung mit Bestimmungsland Österreich. Seit 2022 sind auch das Ursprungsland und die österreichische UID-Nummer des deutschen Unternehmers U3 verpflichtend anzugeben.

Aus der Sicht des 2. Erwerbers U3 (aus Deutschland):

  • Registrierung:

    • Der deutsche Unternehmer U3 muss sich im Bestimmungsland Österreich registrieren lassen und gegenüber U2 und U4 mit seiner österreichischen UID-Nummer auftreten. Die nachfolgend angeführten Eintragungen sind dementsprechend in der österreichischen UVA und Intrastat einzutragen.

  • Eingangsrechnung:

    • UVA (beim österreichischen Finanzamt):
      Die Eingangsrechnung enthält keine Umsatzsteuer und ist als innergemeinschaftlicher Erwerb in der UVA zu erfassen. D.h. auf der einen Seite muss die Erwerbsteuer (Kennziffern 070 und 072) abgeführt werden und auf der anderen Seite besteht die Vorsteuerabzugsberechtigung (Kennziffer 065) in gleicher Höhe.

    • Intrastat-Meldung (bei der österreichischen Behörde):
      Eingangsmeldung mit Versendungsland Deutschland.

  • Ausgangsrechnung:

    • Fakturierung:
      Diese Lieferung ist in Österreich (U4) steuerbar. Die Rechnung muss daher mit 20 % österreichischer Umsatzsteuer unter Angabe der eigenen österreichischen UID-Nummer ausgestellt werden.

    • UVA (beim österreichischen Finanzamt):
      Erfassung des Umsatzgeschäfts in den Kennziffern 000 und 022 als steuerpflichtige (Inlands-)Lieferung und Abfuhr der Umsatzsteuer aus dieser Lieferung an das österreichische Finanzamt (Außer der österreichische Unternehmer U4 liefert die Umsatzsteuer im Rahmen seiner Haftung an das Finanzamt Österreich - Dienststelle Graz-Stadt ab).

Aus der Sicht des Empfängers U4 (aus Österreich):

  • Eingangsrechnung:

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Die in der Eingangsrechnung enthaltene österreichische Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden und ist in der UVA in Kennziffer 060 zu erfassen.

    • Haftung:
      Der österreichische Unternehmer U4 muss gem. § 27 Abs. 4 UStG die auf diese Lieferung entfallende Umsatzsteuer einbehalten und im Namen und für Rechnung des leistenden Unternehmers (U3) an das Finanzamt Österreich (Dienststelle Graz-Stadt) abführen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so haftet er für den hiedurch entstehenden Steuerausfall. (Annahme: Der deutsche Unternehmer U3 hat in Österreich weder einen Wohnsitz (Sitz) noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte).

Anmerkungen zum Reihengeschäft:

  • Wenn der deutsche Unternehmer U3 nicht mit einer österreichischen UID-Nummer auftritt sondern beispielsweise mit seiner eigenen deutschen UID-Nummer, so wird ein zusätzlicher innergemeinschaftlicher Erwerb im UID-Land ohne Recht auf Vorsteuerabzug ausgelöst. Das bedeutet, dass der Unternehmer U3 in Deutschland Erwerbsteuer bezahlen muss, aber nicht wie gewohnt diesen Betrag zugleich als Vorsteuer geltend machen kann. Siehe auch RZ 3777 UStR. Ausgenommen davon sind die in den Alternativen dargestellten Lösungsmöglichkeiten.

  • Obige Detailbeschreibungen aus der Sicht der Unternehmer U1 und U2 stellen nur einen Anhaltspunkt dar, wie die steuerrechtliche Beurteilung wäre, wenn in Deutschland die österreichischen Gesetze gelten würden. Ebenso in der Reihengeschäft-Skizze wie auch in der Kurzbeschreibung wurden nationale Abweichungen zur österreichischen Gesetzeslage nicht berücksichtigt!

  • Die Beurteilung dieses Reihengeschäfts aus dt. Sicht finden Sie im reihengeschaeftrechner.de (sowie in der englischen Version im chaintransaction-calculator.de).

  • Alternativlösung A: Wenn der deutsche Unternehmer U2 gegenüber dem deutschen Unternehmer U1 mit einer österreichischen UID-Nummer auftritt, findet die bewegte (steuerbefreite) Lieferung zwischen U1 und U2 statt. Die Lieferung von U2 an U3 ist dann allerdings als ruhende Lieferung in Österreich steuerbar (20% öst. USt). Die Lieferung von U3 an U4 bleibt unverändert in Österreich steuerbar.

  • Alternativlösung B: Wenn der deutsche Unternehmer U3 mit einer UID-Nummer auftritt, die nicht von einem Land ist, in der das Reihengeschäft beginnt (Deutschland) oder endet (Österreich), sind seit 01.01.2023 für die Unternehmer U2, U3 und U4 die Vereinfachungsregeln für Dreiecksgeschäfte anwendbar! Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der deutsche Unternehmer U3 im Bestimmungsland Österreich weder ein Unternehmen betreibt noch eine Betriebsstätte hat.

  • Alternativlösung C: Wenn der deutsche Unternehmer U2 mit einer UID-Nummer auftritt, die nicht von einem Land ist, in der das Reihengeschäft beginnt (Deutschland) oder endet (Österreich), sind seit 01.01.2023 für die Unternehmer U1, U2 und U3 die Vereinfachungsregeln für Dreiecksgeschäfte anwendbar! Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der deutsche Unternehmer U2 im Bestimmungsland Österreich weder ein Unternehmen betreibt noch eine Betriebsstätte hat.

 
Skizze
 
 
Skizze
 
 
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