Stress mit Reihengeschäften

Reihengeschäftrechner Österreich 2024:

Wählen Sie die am Reihengeschäft beteiligten Länder in der Reihenfolge des Verrechnungsweges aus:

Land des 1. Unternehmers (U1): OesterreichDeutschlandItalienUngarnSchweiz
HilfeLänderauswahl
Privater EndabnehmerDruckversion
kein 4. Landzur Rechtslage 2019
zur Rechtslage 2022
Land des 2. Unternehmers (U2):OesterreichDeutschlandItalienUngarnSchweiz
Land des 3. Unternehmers (U3):OesterreichDeutschlandItalienUngarnSchweiz
Land des 4. Unternehmers (U4):OesterreichDeutschlandItalienUngarnSchweiz
Veranlasser des Transports:1. Unternehmer2. Unternehmer3. Unternehmer
             
 
Musterseite des Reihengeschäftrechners: Die nachfolgenden Reihengeschäftauswertung entspricht den in der Basis- und Vollversion enthaltenen Informationen. Mit einer Registrierung im Reihengeschäftrechner erhalten Sie Zugang zu Reihengeschäftauswertungen in dieser Form für rund 4000 bzw. sogar 8000 Beispiele (Plus-Lizenz).
 
Reihengeschäftrechner Österreich / HU-IT-DE-AT / Abholfall
 

Sachverhalt:

Ein österreichischer Unternehmer U4 (=Empfänger) bestellt bei seinem deutschen Lieferanten U3 (=2. Erwerber) eine Maschine. Dieser wiederum bestellt die Maschine beim italienischen Großhändler U2 (=1. Erwerber). Da der Großhändler U2 die Maschine nicht auf Lager hat, bestellt er diese beim ungarischen Produzenten U1 (=Erstlieferant).
Der österreichische Unternehmer U4 holt die Maschine direkt vom Produzenten U1 in Ungarn ab.

Kurzbeschreibung des Reihengeschäfts:

  • Registrierungspflichten:
    • Der italienische Unternehmer U2 muss sich im Abgangsland Ungarn registrieren lassen.
    • Der deutsche Unternehmer U3 muss sich ebenfalls im Abgangsland Ungarn registrieren lassen.

  • "Lieferung 1" von U1 (Ungarn) an U2 (Italien)
  • "Lieferung 2" von U2 (Italien) an U3 (Deutschland)
  • "Lieferung 3" von U3 (Deutschland) an U4 (Österreich)

Detailbeschreibungen aus der Sicht der einzelnen Unternehmer:

Aus der Sicht des Erstlieferanten U1 (aus Ungarn):

  • Ausgangsrechnung:

    • Fakturierung:
      Diese Lieferung ist in Ungarn (U1) steuerbar. Die Rechnung muss daher mit 27 % ungarischer Umsatzsteuer unter Angabe der eigenen (ungarischen) UID-Nummer ausgestellt werden.

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Erfassung des Umsatzgeschäfts als steuerpflichtige (Inlands-)Lieferung.

Aus der Sicht des 1. Erwerbers U2 (aus Italien):

  • Registrierung:

    • Der italienische Unternehmer U2 muss sich im Abgangsland Ungarn registrieren lassen und gegenüber U1 und U3 mit seiner ungarischen UID-Nummer auftreten. Die nachfolgend angeführten Eintragungen sind dementsprechend in der ungarischen UVA einzutragen.

  • Eingangsrechnung:

    • UVA (beim ungarischen Finanzamt):
      Die in der Eingangsrechnung enthaltene ungarische Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden und ist dementsprechend in der UVA zu erfassen.

  • Ausgangsrechnung:

    • Fakturierung:
      Diese Lieferung ist in Ungarn (U1) steuerbar. Die Rechnung muss daher mit 27 % ungarischer Umsatzsteuer unter Angabe der eigenen ungarischen UID-Nummer ausgestellt werden.

    • UVA (beim ungarischen Finanzamt):
      Erfassung des Umsatzgeschäfts als steuerpflichtige (Inlands-)Lieferung und Abfuhr der Umsatzsteuer aus dieser Lieferung an das ungarische Finanzamt.

Aus der Sicht des 2. Erwerbers U3 (aus Deutschland):

  • Registrierung:

    • Der deutsche Unternehmer U3 muss sich im Abgangsland Ungarn registrieren lassen und gegenüber U2 und U4 mit seiner ungarischen UID-Nummer auftreten. Die nachfolgend angeführten Eintragungen sind dementsprechend in der ungarischen UVA, ZM und Intrastat einzutragen.

  • Eingangsrechnung:

    • UVA (beim ungarischen Finanzamt):
      Die in der Eingangsrechnung enthaltene ungarische Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden und ist dementsprechend in der UVA zu erfassen.

  • Ausgangsrechnung:

    • Fakturierung:
      Rechnung ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung (Innergemeinschaftliche Lieferung) gem. Art. 6 UStG iVm. Art. 7 UStG (oder alternativ mit Verweis auf Art. 138 der Richtlinie 2006/112/EC) und Angabe der eigenen ungarischen UID-Nummer sowie der (österreichischen) UID-Nummer des österreichischen Unternehmers U4.

    • UVA (beim ungarischen Finanzamt):
      Erfassung des Umsatzgeschäfts als innergemeinschaftliche Lieferung.

    • ZM (beim ungarischen Finanzamt):
      Erfassung als (innergemeinschaftliche) Lieferung an die (österreichische) UID-Nummer des österreichischen Unternehmers U4.

    • Intrastat-Meldung (bei der ungarischen Behörde):
      Versendungsmeldung mit Bestimmungsland Österreich. Seit 2022 sind auch das Ursprungsland und die (österreichische) UID-Nummer des österreichischen Unternehmers U4 verpflichtend anzugeben.

Aus der Sicht des Empfängers U4 (aus Österreich):

  • Eingangsrechnung:

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Die Eingangsrechnung enthält keine Umsatzsteuer und ist als innergemeinschaftlicher Erwerb in der UVA zu erfassen. D.h. auf der einen Seite muss die Erwerbsteuer (Kennziffern 070 und 072) abgeführt werden und auf der anderen Seite besteht die Vorsteuerabzugsberechtigung (Kennziffer 065) in gleicher Höhe.

    • Intrastat-Meldung:
      Eingangsmeldung mit Versendungsland Ungarn.

Anmerkungen zum Reihengeschäft:

  • Obige Detailbeschreibungen aus der Sicht der Unternehmer U1, U2 und U3 stellen nur einen Anhaltspunkt dar, wie die steuerrechtliche Beurteilung wäre, wenn in Ungarn die österreichischen Gesetze gelten würden. Ebenso in der Reihengeschäft-Skizze wie auch in der Kurzbeschreibung wurden nationale Abweichungen zur österreichischen Gesetzeslage nicht berücksichtigt!

  • Die Beurteilung dieses Reihengeschäfts aus dt. Sicht finden Sie im reihengeschaeftrechner.de (sowie in der englischen Version im chaintransaction-calculator.de).

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