Stress mit Reihengeschäften

Reihengeschäftrechner Österreich 2024:

Wählen Sie die am Reihengeschäft beteiligten Länder in der Reihenfolge des Verrechnungsweges aus:

Land des 1. Unternehmers (U1): OesterreichDeutschlandItalienUngarnSchweiz
HilfeLänderauswahl
Privater EndabnehmerDruckversion
kein 4. Landzur Rechtslage 2019
zur Rechtslage 2022
Land des 2. Unternehmers (U2):OesterreichDeutschlandItalienUngarnSchweiz
Land des 3. Unternehmers (U3):OesterreichDeutschlandItalienUngarnSchweiz
Land des 4. Unternehmers (U4):OesterreichDeutschlandItalienUngarnSchweiz
Veranlasser des Transports:1. Unternehmer3. Unternehmer4. Unternehmer
             
 
Musterseite des Reihengeschäftrechners: Die nachfolgenden Reihengeschäftauswertung entspricht den in der Basis- und Vollversion enthaltenen Informationen. Mit einer Registrierung im Reihengeschäftrechner erhalten Sie Zugang zu Reihengeschäftauswertungen in dieser Form für rund 4000 bzw. sogar 8000 Beispiele (Plus-Lizenz).
 
Reihengeschäftrechner Österreich / CH-AT-DE-IT U2 versendet
 

Sachverhalt:

Ein italienischer Unternehmer U4 (=Empfänger) bestellt bei seinem deutschen Lieferanten U3 (=2. Erwerber) eine Maschine. Dieser wiederum bestellt die Maschine beim österreichischen Großhändler U2 (=1. Erwerber). Da der Großhändler U2 die Maschine nicht auf Lager hat, bestellt er diese beim Schweizer Produzenten U1 (=Erstlieferant).
Der österreichische Großhändler U2 holt die Maschine vom Produzenten U1 in der Schweiz ab und liefert diese direkt an den Unternehmer U4 nach Italien. Der österreichische Großhändler U2 meldet die Waren zum freien Verkehr in Italien an.

Kurzbeschreibung des Reihengeschäfts:

  • Registrierungspflichten:
    • Der österreichische Unternehmer U2 muss sich im Bestimmungsland Italien registrieren lassen.
    • Der deutsche Unternehmer U3 muss sich ebenfalls im Bestimmungsland Italien registrieren lassen.

  • "Lieferung 1" von U1 (Schweiz) an U2 (Österreich)
  • "Lieferung 2" von U2 (Österreich) an U3 (Deutschland)
  • "Lieferung 3" von U3 (Deutschland) an U4 (Italien)
  • Einfuhrumsatzsteuer:
    • Nachdem der österreichische Unternehmer U2 beim Grenzübertritt die umsatzsteuerliche Verfügungsmacht über die Waren hat und Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist, ist er zum Vorsteuerabzug aus dem Titel der EUSt berechtigt. Er kann das Verfahren "EUSt-NEU" (§ 26 Abs. 3 Z 2 UStG) anwenden, wenn er dies bereits bei der Zollanmeldung erklärt.

Detailbeschreibungen aus der Sicht der einzelnen Unternehmer:

Aus der Sicht des Erstlieferanten U1 (aus der Schweiz):

  • Ausgangsrechnung:

    • Fakturierung:
      Rechnung ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung (steuerfreie Ausfuhrlieferung) gem. § 6 Abs. 1 UStG iVm. § 7 UStG (oder alternativ mit Verweis auf Art. 146 der Richtlinie 2006/112/EC).

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Erfassung des Umsatzgeschäfts als steuerfreie Ausfuhrlieferung.

Aus der Sicht des 1. Erwerbers U2 (aus Österreich):

  • Registrierung:

    • Der österreichische Unternehmer U2 muss sich im Bestimmungsland Italien registrieren lassen und gegenüber U3 mit seiner italienischen UID-Nummer auftreten. Die nachfolgend angeführten Eintragungen sind dementsprechend in der italienischen UVA einzutragen.

  • Eingangsrechnung:

    • UVA (beim italienischen Finanzamt):
      Für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs aus dem Titel der EUSt ist die Einfuhrumsatzsteuer in die UVA entweder als "Vorsteuern betreffend die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer" oder beim Verfahren EUSt-NEU als "Vorsteuern betreffend die geschuldete, auf dem Abgabenkonto verbuchte Einfuhrumsatzsteuer" einzutragen.

  • Ausgangsrechnung:

    • Fakturierung:
      Diese Lieferung ist in Italien (U4) steuerbar. Die Rechnung muss daher mit 22 % italienischer Umsatzsteuer unter Angabe der eigenen italienischen UID-Nummer ausgestellt werden.

    • UVA (beim italienischen Finanzamt):
      Erfassung des Umsatzgeschäfts als steuerpflichtige (Inlands-)Lieferung und Abfuhr der Umsatzsteuer aus dieser Lieferung an das italienische Finanzamt.

Aus der Sicht des 2. Erwerbers U3 (aus Deutschland):

  • Registrierung:

    • Der deutsche Unternehmer U3 muss sich im Bestimmungsland Italien registrieren lassen und gegenüber U2 und U4 mit seiner italienischen UID-Nummer auftreten. Die nachfolgend angeführten Eintragungen sind dementsprechend in der italienischen UVA einzutragen.

  • Eingangsrechnung:

    • UVA (beim italienischen Finanzamt):
      Die in der Eingangsrechnung enthaltene italienische Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden und ist dementsprechend in der UVA zu erfassen.

  • Ausgangsrechnung:

    • Fakturierung:
      Diese Lieferung ist in Italien (U4) steuerbar. Die Rechnung muss daher mit 22 % italienischer Umsatzsteuer unter Angabe der eigenen italienischen UID-Nummer ausgestellt werden.

    • UVA (beim italienischen Finanzamt):
      Erfassung des Umsatzgeschäfts als steuerpflichtige (Inlands-)Lieferung und Abfuhr der Umsatzsteuer aus dieser Lieferung an das italienische Finanzamt.

Aus der Sicht des Empfängers U4 (aus Italien):

  • Eingangsrechnung:

    • Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):
      Die in der Eingangsrechnung enthaltene italienische Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden und ist dementsprechend in der UVA zu erfassen.

Anmerkungen zum Reihengeschäft:

  • Obige Detailbeschreibungen aus der Sicht der einzelnen Unternehmer stellen nur einen Anhaltspunkt dar, wie die steuerrechtliche Beurteilung wäre, wenn in der Schweiz und in Italien die österreichischen Gesetze gelten würden. Ebenso in der Reihengeschäft-Skizze wie auch in der Kurzbeschreibung wurden nationale Abweichungen zur österreichischen Gesetzeslage nicht berücksichtigt!

  • Beim beschriebenen Verfahren "EUSt-NEU" (§ 26 Abs. 3 Z 2 UStG) handelt es sich um eine speziell in Österreich anwendbare Regelung, die möglicherweise in Italien nicht anwendbar ist.

  • Die Beurteilung dieses Reihengeschäfts aus dt. Sicht finden Sie im reihengeschaeftrechner.de (sowie in der englischen Version im chaintransaction-calculator.de).

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