Stress mit Reihengeschäften
 

Homeoffice - Ausnahmeregelung

In diesen schwierigen Zeiten möchten wir Ihnen den Zugriff auf den Reihengeschäftrechner auch auf einem Homeoffice-Arbeitsplatz ermöglichen. Wir lockern daher die Lizenzbestimmungen für einen befristeten Zeitraum wie im Nachfolgenden beschrieben.

Diese Ausnahmeregelungen gelten vom 16. März 2020 bis 31. Mai 2020.

  • Einzelplatzlizenzen
    Die besonderen Bestimmungen für Einzelplatzlizenzen (Punkt 5. des Nutzungsvertrages) werden dahingehend gelockert, dass der Zugriff auf den Reihengeschäftrechner im oben genannten Zeitraum auch von einem zusätzlichen Homeoffice-Rechner gestattet ist. Sollten Sie abwechselnd in der Firma und im Homeoffice tätig sein, so können Sie im genannten Zeitraum beliebig oft zwischen den beiden Rechnern hin und her wechseln.

  • Standortlizenzen
    Auch bei Verwendung einer Standortlizenz ist der Zugriff auf den Reihengeschäftrechner im oben genannten Zeitraum vom Homeoffice aus gestattet. Die IP-Sperren, die dafür verantwortlich sind, dass der Zugriff ausschließlich vom Firmenstandort erfolgen kann, sind während des Ausnahmezeitraums deaktiviert.

Wir hoffen, dass wir Ihnen durch diese Maßnahme die durch die Corona-Krise erschwerten Arbeitsbedingungen erleichtern können.

Bitte bleiben Sie gesund!!

 
  Bilanzbuchhalter

Ing. Gert Blühberger
Arbeiterstrandbadstrasse 21
1210 Wien
Österreich

Tel.:
Fax:
Email:
 

+43 660 / 666 00 26
+43 1 263 00 51
office 1 @ bilanzbuchhaltung-wien.at
(ohne Leerzeichen)

Sitemap Bitte beachten Sie die Cookie-Policy und die Datenschutzerklärung