Homeoffice - Ausnahmeregelung
In diesen schwierigen Zeiten möchten wir Ihnen den Zugriff auf den Reihengeschäftrechner auch auf einem Homeoffice-Arbeitsplatz ermöglichen. Wir lockern daher die Lizenzbestimmungen für einen befristeten Zeitraum wie im Nachfolgenden beschrieben.
Diese Ausnahmeregelungen gelten vom 16. März 2020 bis 31. Mai 2020.
- Einzelplatzlizenzen
Die besonderen Bestimmungen für Einzelplatzlizenzen (Punkt 5. des Nutzungsvertrages) werden dahingehend gelockert, dass der Zugriff auf den Reihengeschäftrechner im oben genannten Zeitraum auch von einem zusätzlichen Homeoffice-Rechner gestattet ist. Sollten Sie abwechselnd in der Firma und im Homeoffice tätig sein, so können Sie im genannten Zeitraum beliebig oft zwischen den beiden Rechnern hin und her wechseln.
- Standortlizenzen
Auch bei Verwendung einer Standortlizenz ist der Zugriff auf den Reihengeschäftrechner im oben genannten Zeitraum vom Homeoffice aus gestattet. Die IP-Sperren, die dafür verantwortlich sind, dass der Zugriff ausschließlich vom Firmenstandort erfolgen kann, sind während des Ausnahmezeitraums deaktiviert.
Wir hoffen, dass wir Ihnen durch diese Maßnahme die durch die Corona-Krise erschwerten Arbeitsbedingungen erleichtern können.
Bitte bleiben Sie gesund!!
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